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Welche Zugangsregelungen gelten bei Schnittkursen? Schnittkurse und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Lerninhalte vermittelt werden, sind dem Bereich "außerschulische Bildung" zuzuordnen.
In Baden-Württemberg gilt derzeit die höchste Alarmstufe II. Neben Einhaltung der Hygieneanforderungen, der Erstellung eines Hygienekonzepts, Maskenpflicht und Durchführung der Datenverarbeitung, gelten für außerschulische Bildungsangebote die folgenden Zutrittsregeln: Alarmstufe II : In geschlossenen Räumen und im Freien: 2G
2G = Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen Nachweise müssen kontrolliert werden. Die Angaben müssen mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.
Auszug aus dem Überblick der Landesregierung (Stand 24.11. 2021): ![]() Welche Zugangsregelungen gelten bei sonstigen Vereinsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Jubiläen, Aktionen etc.)?
Einhaltung der Hygieneanforderungen/Hygienekonzept, Maskenpflicht und Datenverarbeitung wie oben. Für öffentliche Veranstaltungen gelten folgende Zugangsregeln:
Alarmstufe II: In geschlossenen Räumen und im Freien: 2G +
2G+ = Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit aktuellem, negativen Test
Test-, Genesenen- oder Impfnachweise müssen kontrolliert werden. Die Angaben müssen mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden. Genesenen- und Impfnachweise
Auszug aus dem Überblick der Landesregierung (Stand 24.11. 2021): ![]() Bitte beachten Sie:
Änderungen der derzeitigen Corona-Lage und damit der Vorschriften sind jederzeit möglich. Vor jeder Veranstaltung haben die Verantwortlichen vor Ort die Verpflichtung sich jeweils selbst über die derzeitige Corona-Lage und Regelungen genauestens zu informieren. Bitte informieren Sie sich auch in Ihrem Landkreis über Regelungen vor Ort.
Es handelt sich hier um eine Orientierungshilfe, die wir nach bestem Wissen erarbeitet haben. Verbindlich sind aber immer die aktuell geltenden Verordnungen und Vorgaben der Landesregierung bzw. vor Ort geltende Sonderregelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht für Rechtssicherheit oder Vollständigkeit garantieren können. https://www.logl-bw.de
mit freundlichen Grüßen
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